Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Buchung

1.1. Mit Ihrer schriftlichen Anmeldung auf der Grundlage unserer Broschüren oder unserer Website bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form. Schriftliche Reisebestätigungen werden nicht ausgegeben, wenn die Buchung weniger als sieben Werktage vor Reiseantritt erfolgt. Dies gilt nicht, wenn die Reise im Auftrag Dritter durchgeführt wird.

1.2. Der durch die Buchung mit ArtRegioTours zustande gekommene Reisevertrag ist für beide Seiten verbindlich. Der Anmelder steht auch für die Vertragsverpflichtung für alle weiteren in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer ein.


2. Datenschutz

In Fragen des Datenschutzes verweisen wir auf die bei www.artregiotours.de hinterlegte Datenschutzerkärung.


3. Vertragliche Leistungen

Die von ArtRegioTours geschuldeten vertraglichen Leistungen ergeben sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung im Programmheft und auf der Website artregiotours.de über die betreffende Exkursion in der jeweils geltenden Fassung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.


4. Reisepreis

4.1. Der Reisepreis unserer Angebote umfasst die jeweils bei der Ausschreibung genannten Inhalte. Unsere Preise entnehmen Sie dem Programm in der jeweils geltenden Fassung.

4.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig waren und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig waren und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.


5. Zahlung des Reisepreises

5.1.Bei Mehrtagesreisen berechnen wir bei Buchung eine Anzahlung von 20 %. Der restliche Reisepreis wird 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Tagesreisen wird der Reisepreis 14 Tage vor Reiseantritt fällig. Kurzführungen in Karlsruhe werden vor Führungsbeginn bar gezahlt.Kredit-und ec-Karten werden nicht akzeptiert. Bei Vorüberweisung ist der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg vorzulegen.

5.2. Wenn der vereinbarte Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.


6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

6.1. Bei Mehrtagesreisen können Sie bis 45 Tage vor Reisebeginn kostenlos zurücktreten, danach gelten gestaffelte Tarife: 44 bis 28 Tage vor Reisebeginn werden 20 %, 27-14 Tage 40 %. des Reisepreises fällig. Bei einer Stornierung 14 Tage vor Beginn werden 90 % des Reisepreises in Rechnung gestellt, es sei denn, es wird eine Ersatzperson gefunden. Bei Tagesreisen beträgt diese Frist 14 Tage. Der Rücktritt von der gebuchten Fahrt muss schriftlich oder telefonisch erklärt werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Art RegioTours.

6.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung von uns berücksichtigt. Wird der Rücktritt weniger als 48 Stunden vor Reiseantritt erklärt, ist der gesamte Reisebetrag zu leisten.

6.3. Im Falle Ihrer Verhinderung kann auch eine Ersatzperson an Stelle eines gemeldeten Teilnehmers an der Exkursion teilnehmen.


7. Reiseversicherungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisrückstrittsversicherung. Diese ind nicht im Reisepreis eingeschlossen und werden von ArtRegioTours auch nicht angeboten.  Sie finden im Internet zahlreiche Anbieter für den individuellen Versicherungsabschluss.


8. Rücktritt durch ArtRegioTours

Ist die Durchführung einer Exkursion nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Exkursion, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Fahrt bis 2 Tage vor Beginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet.


9. Höhere Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf § 651 j BGB verwiesen. Danach können sowohl die Reiseteilnehmer als auch ArtRegioTours vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Fahrt durch höhere Gewalt (beispielsweise durch verkehrswidrige Witterungsverhältnisse) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Reisevertrag nach § 651 j Abs. 1 BGB gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. 8.2. Der Rücktritt muss auch im Fall höherer Gewalt schriftlich oder mündlich erklärt werden.


10. Haftung, Verjährung

10.1. ArtRegioTours übernimmt keine Haftung für während der Exkursion eintretende Unfälle oder Verletzungen. Jeder Teilnehmer ist selbst verpflichtet einzuschätzen, welchen Belastungen er gewachsen ist (Turmbesteigungen, Wanderungen auf unebenem Terrain, etc.).

10.2. Bei aller Sorgfalt der Reisevorbereitung können wir nicht garantieren, dass die Reise für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist. Gegebenenfalls bitten wir Sie um Rücksprache.

10.3. Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen: Ist ArtRegioTours lediglich Vermittler fremder Leistungen, wie beispielsweise Beförderungsleistungen, so haftet ArtRegioTours nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistungen und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Vertragspartner beruhen ausschließlich auf deren Angaben ArtRegioTours gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von ArtRegioTours gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

10.3. Für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist die Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, § 651 h BGB.

10.3. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach Durchführung der Exkursion schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur dann geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung dieser Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren.

10.5 Vertragliche Ansprüche der Reise­teilnehmer verjähren innerhalb Jahresfrist nach Durchführung der Exkursion.


11. Kündigung

Die Reise kann vor oder während der Durchführung durch ArtRegioTours aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Im Falle dieser Kündigung behält ArtRegioTours grundsätzlich den Anspruch auf den Reisepreis. Im Interesse aller, auch zukünftiger Mitreisender, wird erwartet, dass die Teilnehmer bestehende Fotografierverbote beachten bzw. sich den jeweiligen örtlichen Begebenheiten (z.B. Kirchen) angemessen verhalten.


12. Gewährleistung

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. ArtRegioTours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung angeboten wird. ArtRegioTours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseteilnehmer kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn die Annahme ihm nicht zuzumuten ist.


13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Karlsruhe.


14. Allgemeine Bestimmungen

14.1. Mit der Veröffentlichung neuer Informationsprospekte verlieren alle unsere früheren schriftlichen Informationen über gleichlautende Exkursionen und Termine ihre Gültigkeit.

14.2. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.


15. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Aktualisiert Karlsruhe, den 01.07.2018.







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